Ob Altbau-Sanierung, Neubau oder zusätzliche Steckdosen im Büro: Wir planen die Elektroinstallation mit Ihnen, verlegen Leitungen, setzen Dosen und montieren Leuchten. Anschluss, Prüfung und Inbetriebnahme übernimmt unser eingetragener Elektro-Partnerbetrieb – koordiniert von uns.
Mit eingetragenem Partnerbetrieb. Anschluss, Prüfung und Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektro-Fachbetrieb, mit dem wir fest zusammenarbeiten. Ihr Ansprechpartner bleiben wir.
Das übernehmen wir
- Planung der Elektroinstallation mit Ihnen vor Ort
- Leitungen verlegen in Neubau, Sanierung und Gewerbe
- Schlitze, Durchbrüche, Leerrohre und Unterputzdosen
- Montage von Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Bewegungsmeldern
- LED-Umrüstung sowie Innen- und Außenbeleuchtung
- Anschluss, Messung und Prüfprotokoll durch unseren eingetragenen Partnerbetrieb
Ein Ansprechpartner, zwei Betriebe
Bestimmte Elektroarbeiten sind eingetragenen Fachbetrieben vorbehalten: der Anschluss an die Unterverteilung, Arbeiten am Zählerplatz, die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 und Anmeldungen beim Netzbetreiber. Diese Schritte übernimmt unser Partnerbetrieb. Wir bereiten alles vor, koordinieren die Termine und bleiben Ihr Ansprechpartner.
Sauber und dokumentiert
Leitungswege werden geplant und festgehalten, Dosen und Leitungen beschriftet. Staubschutz, Abdeckungen und eine aufgeräumte Baustelle sind für uns selbstverständlich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Elektroinstallation in einer Wohnung?
Eine komplette Erneuerung in einer 3-Zimmer-Wohnung dauert je nach Umfang meist ein bis zwei Wochen. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitplan.
Warum arbeiten Sie mit einem Partnerbetrieb?
Weil bestimmte Elektroarbeiten nur eingetragene Fachbetriebe ausführen dürfen. So bekommen Sie beides: unsere saubere, schnelle Ausführung und eine rechtssichere Prüfung und Abnahme.
Bekomme ich ein Prüfprotokoll?
Ja. Neue oder geänderte Anlagen werden von unserem eingetragenen Partnerbetrieb gemessen und mit Protokoll übergeben. Das brauchen Sie auch gegenüber Versicherung und Vermieter.