Kaffeemaschine, Kasse, Verlängerungskabel, Beleuchtung: In jedem Betrieb stecken Dutzende elektrische Geräte. Die DGUV Vorschrift 3 der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt, dass sie regelmäßig geprüft werden. Hier das Wichtigste in Kürze.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und von einer Elektrofachkraft geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen.
Was wird geprüft?
- Ortsfeste Anlagen: fest installierte Elektrik wie Verteiler, Leitungen, Steckdosen und fest angeschlossene Geräte.
- Ortsveränderliche Geräte: alles mit Stecker – vom Wasserkocher über den PC bis zur Kabeltrommel.
Wie oft?
Die Fristen legt der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte: für ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, für ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung – zum Beispiel alle drei Monate auf Baustellen und bis zu zwei Jahre in Büros mit geringer Fehlerquote. In Küchen und Werkstätten sind kürzere Abstände üblich als im Büro.
Was passiert bei der Prüfung?
Sichtprüfung, Messung (z. B. Schutzleiter- und Isolationswiderstand) und Funktionsprüfung. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Prüfplakette, und Sie erhalten ein Prüfprotokoll. Defekte Geräte werden aussortiert oder repariert.
Warum das wichtig ist
Neben der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste geht es um Nachweise: Nach einem Unfall oder Brand fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung nach den Prüfprotokollen.
So unterstützen wir Sie
Die Prüfung führt eine Elektrofachkraft unseres eingetragenen Elektro-Partnerbetriebs durch. Wir organisieren die Termine, erfassen Ihre Geräte und verbinden die Prüfung auf Wunsch mit dem Technik-Check aus unserem Wartungsvertrag – so wird Ihr Betrieb nur einmal gestört.