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Videoüberwachung am Haus und im Geschäft: Was ist erlaubt?

Kameras schrecken ab und helfen im Ernstfall – aber nur, wenn sie datenschutzgerecht geplant sind. Die wichtigsten Regeln für Privat und Gewerbe.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026 · von Ahmed Jaha, AJ Technisches Gebäudemanagement

Eine Kamera am Eingang oder im Laden kann Einbrüche und Diebstahl verhindern. Gleichzeitig gelten in Deutschland klare Regeln. Hier die wichtigsten Punkte, die wir bei jeder Planung berücksichtigen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Privat: das eigene Grundstück

  • Filmen Sie nur Ihr eigenes Grundstück. Gehweg, Straße und Nachbargrundstücke sind tabu.
  • Kameras so ausrichten oder Bereiche in der Software maskieren, dass öffentliche Flächen nicht erfasst werden.
  • Auch Attrappen oder schwenkbare Kameras, die auf Nachbarn gerichtet werden könnten, sorgen häufig für Streit.
  • Im Mehrfamilienhaus müssen in der Regel alle Eigentümer bzw. die Gemeinschaft zustimmen, bevor Gemeinschaftsflächen überwacht werden.

Gewerbe: Laden, Gastronomie, Lager

  • Es braucht einen nachvollziehbaren Zweck, z. B. Schutz vor Diebstahl oder Einbruch.
  • Gut sichtbare Hinweisschilder am Eingang, mit Angaben zum Verantwortlichen.
  • Keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen der Mitarbeiter, keine Aufnahmen in Pausen- oder Sanitärräumen.
  • Aufnahmen nur so lange speichern wie nötig – meist wenige Tage – und die Speicherdauer fest einstellen.

Technik: worauf es ankommt

Wir setzen auf verkabelte IP-Kameras mit PoE: ein Kabel für Strom und Daten, kein Akkuwechsel, keine Abhängigkeit vom WLAN. Die Aufzeichnung läuft auf einem Rekorder bei Ihnen vor Ort, nicht in einer fremden Cloud. Per App sehen Sie live und in der Aufzeichnung nach – verschlüsselt und nur mit Ihren Zugangsdaten.

Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihnen erlaubt ist: Bei der Planung zeigen wir Ihnen genau, was jede Kamera sieht, und richten Privatzonen ein, bevor die Anlage in Betrieb geht.

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